Tätigkeit eines Berufes im Gesundheitswesen (Aufnahme/Änderung/Abmeldung)
Tätigkeit eines Berufes im Gesundheitswesen (Aufnahme/Änderung/Abmeldung)
Textblöcke ein-/ausklappenAnzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens für Personen, die
- selbständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben,
- Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen oder
- gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten anbieten oder erbringen
Bedingung:
- solche Verpflichtung besteht nicht nach anderen Rechtsvorschriften gegenüber anderen Stellen oder
- andere Ausnahmevorschriften greifen nicht
Anzeige: notwendig; Onlineverfahren oder PDF-Formular
Zuständigkeit: Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Leistungen:
- Anzeige zur Aufnahme der Tätigkeit eines Berufes im Gesundheitswesen
- Änderungsmitteilung einer Tätigkeit eines Berufes im Gesundheitswesen
- Abmeldung einer Tätigkeit eines Berufes im Gesundheitswesen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben, Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen oder gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten anbieten oder erbringen, haben Sie dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen, soweit nicht eine solche Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften gegenüber anderen Stellen besteht. Satz 1 gilt nicht für kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten, die wie folgt erbracht werden:
- in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft,
- von Trägern im Sinne des § 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
- in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- in Einrichtungen nach § 3 Abs. 2 oder in Einrichtungen, auf die das Heimgesetz anwendbar ist, oder
- im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit oder zugunsten der betreuten Personen oder aus Gefälligkeit oder aus Gründen der familiären, verwandtschaftlichen oder nachbarschaftlichen Hilfe.
Zu den Gesundheitsberufen zählen in der Regel:
- Anästhesietechnische Assistentin und Anästhesietechnischer Assistent
- Altenpflegerin und Altenpfleger
- Apothekerin und Apotheker
- Ärztin und Arzt
- Diätassistentin und Diätassistent
- Ergotherapeutin und Ergotherapeut
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebamme und Entbindungspfleger
- Heilpraktikerin und Heilpraktiker
- Heilpraktikerin und Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
- Heilpraktikerin und Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
- Logopädin und Logopäde
- Masseurin und medizinische Bademeisterin sowie Masseur und medizinischer Bademeister
- Medizinische Technologin und Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
- Medizinische Technologin und Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
- Medizinische Technologin und Medizinischer Technologe Veterinärmedizin
- Medizinische Technologin und Medizinischer Technologe Radiologie
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
- Operationstechnische Assistentin und Operationstechnischer Assistent
- Orthoptistin und Orthoptist
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann
- Pharmazeutisch-technische Assistentin und Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Physiotherapeutin und Physiotherapeut
- Podologin und Podologe
- Psychotherapeutin und Psychotherapeut
- Psychologische Psychotherapeutin und Psychologischer Psychotherapeut
- Zahnarzt und Zahnärztin
- Tierärztin und Tierarzt (ACHTUNG: zuständig ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich oder über die Online-Anzeige an:
- Erstellen Sie die Anzeige (PDF-Formular oder Online-Anzeige).
- Reichen Sie die Anzeige bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt digital, persönlich oder schriftlich ein.
- Die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde reichen Sie ebenfalls bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stelle
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Voraussetzungen
Nachweis zur Berechtigung der Berufsausübung (Berufsurkunde)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat unverzüglich vor Beginn der Aufnahme, bei Änderungen oder bei einer Abmeldung zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Bei vollständiger und korrekter Einreichung der erforderlichen Dokumente: 7 – 14 Werktage
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf möglich
Dokumente
Anträge / Formulare
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Amt/Fachbereich
Gesundheitsamt