Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz für Sexarbeiter/innen
Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz für Sexarbeiter/innen
Textblöcke ein-/ausklappenWer als Prostituierte/r tätig werden will, muss vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen und diese in regelmäßigen Abständen wiederholen.
Sprechzeit nur nach telefonischer Terminvergabe.
Grundsätzliches zur Beratung:
- die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich
Sie umfasst die Themen:
- Krankheitsverhütung
- Empfängnisregelung und Schwangerschaft
- sowie Beratung über Risiken bei Alkohol- und Drogengebrauch.
Über die gesundheitliche Beratung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Bitte beachten Sie:
Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/r.
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt
Beratung für Sexarbeiter/innen
Rechtsgrundlage
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.