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Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz für Sexarbeiter/innen


Wer als Prostituierte/r tätig werden will, muss vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen und diese in regelmäßigen Abständen wiederholen.

Sprechzeit nur nach telefonischer Terminvergabe.

Grundsätzliches zur Beratung:

  • die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich

Sie umfasst die Themen:

  • Krankheitsverhütung
  • Empfängnisregelung und Schwangerschaft
  • sowie Beratung über Risiken bei Alkohol- und Drogengebrauch.

Über die gesundheitliche Beratung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

Bitte beachten Sie:
Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/r.

Gesundheitsamt

Beratung für Sexarbeiter/innen