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Einschulungsuntersuchung


Leistungsbeschreibung

Die Einschulungsuntersuchung hat die vorrangige Aufgabe, die Schulfähigkeit eines Kindes aus medizinischer Sicht zu beurteilen. Es soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner körperlichen und geistigen Entwicklung den Anforderungen der Schule gewachsen ist. Weitere Beurteilungen liegen im pädagogischen und psychologischen Bereich.

Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die endgültige Entscheidung, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird, laut Brandenburgischer Grundschulverordnung vom 16.08.2007 durch den Schulleiter erfolgt!

Die Einschulungsuntersuchung umfasst:

  • Befragung zu vorhergegangenen Krankheiten (ärztlicher Anamnesebogen zur Einschulungsuntersuchung)
  • Beurteilung der körperlichen Entwicklung
  • körperliche Untersuchung zur Krankheitsfrüherkennung: z. B. Untersuchung des Haltungs- und Bewegungsapparates, von Haut, Mund, Nase, Ohren, Herz und Lunge
  • Beurteilung der Sehfähigkeit: Sehschärfeprüfung, Prüfung des räumlichen Sehvermögens und der Farbtüchtigkeit
  • Prüfung der Hörfähigkeit
  • Tests zum Entwicklungsstand von Sprechen und Sprache, kognitive Fähigkeiten
  • Beurteilung der Bewegungsentwicklung einschl. Koordination (z. B. auf einem Bein stehen) und Feinmotorik
  • Durchsicht des Impfausweises und Hinweis auf erforderliche Schutzimpfungen

Bei auffälligen Befunden, wie z. B. vermuteten Seh- oder Hörstörungen, wird den Eltern eine Abklärung durch den Kinderarzt oder einen anderen Facharzt empfohlen.

Bezüglich der erkennbaren Schulreife des Kindes oder bei auffälligen Entwicklungsproblemen nehmen die Ärzte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes nach Rücksprache mit den Eltern Kontakt mit den Pädagogen der zuständigen Schule auf. Hinweise werden auf der Schulärztlichen Stellungnahme gegeben, die nach der Untersuchung im Beisein der Eltern ausgefüllt und von diesen unterschrieben wird

Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland

Impfausweis

Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig