Jagdschein
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Jagdschein
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Jagdschein wird von unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn bei der Beantragung folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Bestandene Jägerprüfung. Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)
- persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz, die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
- Mindestalter 18 Jahre. Mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der unteren Jagdbehörde erteilt werden.
- Jagdscheine gibt es auch für Falkner und Falknerinnen sowie für ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.
An wen muss ich mich wenden?
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Untere Jagdbehörde
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
15306 Seelow
Telefon: 03346-850 6340
Telefon: 03346-850 6342
E-Mail: jagdbehoerde@landkreismol.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (§ 17 Abs. 1 Ziff. 4 BJagdG: mindestens 500 000 € für Personenschäden und 50 000 € für Sachschäden) eines Versicherungsunternehmens mit Sitz in der EU mit Gültigkeit für den Zeitraum der Beantragung
- Nachweis – sofern zutreffend - über die Grundlage des privatrechtlichen Jagdrechtes (Eigentumsnachweis, Benennungsvertrag, entgeltliche Jagderlaubnis, Pachtvertrag - sofern noch nicht angezeigt)
- Bei Ersterteilung Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- Bei Neuausstellung/vollem Jagdschein ein Passbild
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 10,00 - 80,00 EUR pro Jagdjahr je nach Art und Laufzeit des Jagdscheines
Jagdabgabe: 5,00 – 25,00 EUR je nach Art des Jagdscheines.
Rechtsgrundlage
Dokumente
Was sollte ich noch wissen?
Die Online-Terminvereinbarung steht für folgende Leistungen der Unteren Jagdbehörde zur Verfügung:
- Beantragung Ersterteilung Jagdschein
- Beantragung Verlängerung Jagdschein
- Ersterteilung/Verlängerung Ausländertagesjagdschein
- Eintragung von Flächen in den Jagdschein
- Abholung Jagdschein
- Änderung der Wohnanschrift im Jagdschein
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