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Leistungsbeschreibung

Der Jagdschein wird von unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn bei der Beantragung folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Bestandene Jägerprüfung. Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)
  • persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz, die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
  • Mindestalter 18 Jahre. Mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der unteren Jagdbehörde erteilt werden.
  • Jagdscheine gibt es auch für Falkner und Falknerinnen sowie für ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Untere Jagdbehörde
Puschkinplatz 12
15306 Seelow 
 
Telefon: 03346-850 6340
Telefon: 03346-850 6342
E-Mail: jagdbehoerde@landkreismol.de
  • Antragsformular
  • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (§ 17 Abs. 1 Ziff. 4 BJagdG: mindestens 500 000 € für Personenschäden und 50 000 € für Sachschäden) eines Versicherungsunternehmens mit Sitz in der EU mit Gültigkeit für den Zeitraum der Beantragung
  • Nachweis – sofern zutreffend - über die Grundlage des privatrechtlichen Jagdrechtes (Eigentumsnachweis, Benennungsvertrag, entgeltliche Jagderlaubnis, Pachtvertrag - sofern noch nicht angezeigt)
  • Bei Ersterteilung Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung
  • Bei Neuausstellung/vollem Jagdschein ein Passbild

Verwaltungsgebühr: 10,00 - 80,00 EUR pro Jagdjahr je nach Art und Laufzeit des Jagdscheines

Jagdabgabe: 5,00 – 25,00 EUR je nach Art des Jagdscheines.

Die Online-Terminvereinbarung steht für folgende Leistungen der Unteren Jagdbehörde zur Verfügung:

  • Beantragung Ersterteilung Jagdschein
  • Beantragung Verlängerung Jagdschein
  • Ersterteilung/Verlängerung Ausländertagesjagdschein
  • Eintragung von Flächen in den Jagdschein
  • Abholung Jagdschein
  • Änderung der Wohnanschrift im Jagdschein