Jagdschein
Jagdschein
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Jagdschein wird von unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn bei der Beantragung folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Bestandene Jägerprüfung. Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)
- persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz, die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
- Mindestalter 18 Jahre. Mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der unteren Jagdbehörde erteilt werden.
- Jagdscheine gibt es auch für Falkner und Falknerinnen sowie für ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.
An wen muss ich mich wenden?
15306 Seelow
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (§ 17 Abs. 1 Ziff. 4 BJagdG: mindestens 500 000 € für Personenschäden und 50 000 € für Sachschäden) eines Versicherungsunternehmens mit Sitz in der EU mit Gültigkeit für den Zeitraum der Beantragung
- Nachweis – sofern zutreffend - über die Grundlage des privatrechtlichen Jagdrechtes (Eigentumsnachweis, Benennungsvertrag, entgeltliche Jagderlaubnis, Pachtvertrag - sofern noch nicht angezeigt)
- Bei Ersterteilung Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- Bei Neuausstellung/vollem Jagdschein ein Passbild
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 10,00 - 80,00 EUR pro Jagdjahr je nach Art und Laufzeit des Jagdscheines
Jagdabgabe: 5,00 – 25,00 EUR je nach Art des Jagdscheines.
Was sollte ich noch wissen?
Die Online-Terminvereinbarung steht für folgende Leistungen der Unteren Jagdbehörde zur Verfügung:
- Beantragung Ersterteilung Jagdschein
- Beantragung Verlängerung Jagdschein
- Ersterteilung/Verlängerung Ausländertagesjagdschein
- Eintragung von Flächen in den Jagdschein
- Abholung Jagdschein
- Änderung der Wohnanschrift im Jagdschein