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Abholung von Sperrmüll


Was gehört zum Sperrmüll?
Sperrmüll ist sperriger Abfall aus privaten Haushaltungen, der wegen seiner Abmessung und/oder wegen seines Gewichtes, auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht über die zugelassenen Abfallbehälter für Hausmüll entsorgt werden kann.
In der Regel trifft diese Definition auf die auf der Sperrmüllkarte verzeichneten ...
  • großen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände,
  • großen und kleine Elektro-/Elektronikaltgeräte 
    sowie
  • Kleinschrott, der in Haus und Garten angefallen ist zu.

Leistungsbeschreibung

Drei Mal im Jahr, jeweils bis drei Kubikmeter!

Sie haben die Möglichkeit, die Sperrmüllsammlung bis zu dreimal jährlich nach Anmeldung in Anspruch zu nehmen und jeweils bis zu drei Kubikmeter Sperrmüll abholen zu lassen.

  • Bitte beachten Sie bei Anmeldung über die Sperrmüllkarte, dass diese vollständig ausgefüllt ist und die Anzahl der abzuholenden Gegenstände eingetragen sind.
  • Bitte frankieren Sie die Karte ausreichend und schicken Sie diese in einem Briefumschlag an das o.g. Entsorgungsunternehmen. Nur so kann Ihr Auftrag berücksichtigt werden und Sie warten nicht vergebens auf die Bekanntgabe des Abholtermins.
  • Der Abholtermin wird Ihnen innerhalb von drei Wochen, spätestens jedoch eine Woche vor Abholung vom beauftragten Entsorgungsunternehmen per Postkarte oder per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.

Bereitstellung der angemeldeten Abfälle

  • Am benannten Abfuhrtag stellen Sie den von Ihnen angemeldeten Sperrmüll bis spätestens 6:00 Uhr morgens unfallsicher an den Fahrbahnrand vor dem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück bereit. Aus versicherungstechnischen Gründen kann der Sperrmüll nicht von Ihrem Grundstück abgeholt werden.
  • Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, ist es erforderlich, Möbelsperrmüll separat von Schrottteilen und Elektroaltgeräten bereitzustellen.

Zu spät, zu viel. Das darf nicht passieren!

  • Bei zu spät bereitgestellten Sperrmüll erfolgt keine Nachentsorgung.
  • Haben Sie eine größere Anzahl von Sperrmüllgegenständen zur Abholung bereitgestellt als Sie angemeldet haben, werden diese Stücke nicht mitgenommen. Achten Sie aus diesem Grund bitte darauf, dass Ihre Nachbarn nicht noch etwas dazustellen.

Wer kann die Sperrmüllsammlung nutzen?

  • Die Sperrmüllsammlung steht nur für private Haushaltungen und Nutzer von Garten- und Wochenendgrundstücken zur Verfügung, die ordnungsgemäß an die öffentliche Abfallenstorgung angeschlossen sind.
  • Die Kosten der Sperrmüllsammlung sind in der Grundgebühr enthalten.
  • Fällt Sperrmüll in Gewerbebetrieben oder öffentlichen und privaten Einrichtungen an, müssen diese die Entsorgung eigenverantwortlich regeln.
Das ist kein Sperrmüll!
Hinweise zur Anmeldung und Abholung von Sperrmüll
  • Bitte melden Sie keine der nachfolgend aufgeführten Nichtsperrmüll-Abfälle zur Abholung an.
  • Wenn solche Nichtsperrmüll-Abfälle zur Abholung auf der Sperrmüllkarte verzeichnet sind, werden Sie mit dem Termin für die Abholung, unter dem Punkt: Hinweise vom Entsorger informiert, welche der angemeldeten Abfälle kein Sperrmüll sind.
  • Bitte stellen Sie diese Stücke dann auch nicht bereit, denn sie bleiben liegen.
Bau- und Abbruchabfälle sind kein Sperrmüll, darunter ...
  • Alt-/Bauholz (Dachlatten, Gartentore und Gartenzaunfelder, Holzbalken)
  • Altreifen
  • Autoteile
  • Autositze
  • Badewanne, Eckbadewanne
  • Baustyropor
  • Betonteile
  • Bodenlukenklappe
  • Dachpappe
  • Deckenplatten
  • Dielenbretter
  • Duschkabine, Duschtrennwand
  • Fenster mit und ohne Glas, gleich welcher Art
  • Feuerwehrschläuche
  • Förderband
  • gemischte Bau- und Abbruchabfälle
  • Kabeltrommeln
  • Markise nur bis 2 Meter Länge
  • Panele/Wandpanele
  • Plastikdachrinne u. ä. Kunststoffbauteile
  • Plastikplanen
  • Plastikschläuche
  • Plastikrasenkantensteine
  • Spanplatten aus Baumaßnahmen, OSB Platten, Pressspanplatten
  • Rohrisolierung
  • Toilettenbecken, WC-Becken, Waschbecken (Keramik)
  • Türrahmen
  • Wand-/Dispersionsfarbe (Restmengen in den Farbeimern) sind ebenfalls kein Sperrmüll.
  • Wannenträger (Styropor)
  • Waschbecken (Keramik)
  • Wellpolyester, Wellplaste, Kunststoffwellplatten (für Vordächer u. ä.)
  • Zimmertür