Abfallentsorgung – Gebührenpflichtige Abholung von gefährlichen Abfällen (anderen Herkunftsbereichen / Gewerbe)
Abfallentsorgung – Gebührenpflichtige Abholung von gefährlichen Abfällen (anderen Herkunftsbereichen / Gewerbe)
Textblöcke ein-/ausklappenSchadstoffmobil für Gewerbe bzw. andere Herkunftsbereiche als private Haushalte
Die getrennte Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die in gewerblichen Einrichtungen anfallen, darunter Chemikalien, Lacke, Lösemittel, Quecksilberabfälle aber auch Reinigungsmittel etc. ist besonders wichtig.
Gefährliche Abfälle dürfen nie zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Bitte achten Sie daher immer auf die Gefahrenkennzeichen auf den Verpackungen!
Leistungsbeschreibung
Die Abholung gefährlicher Abfälle vom Grundstück (Hohlsystem) für Gewerbe und alle sonstigen Herkunftsbereiche als private Haushalte ist kostenpflichtig und kann bis zu einer maximalen Gesamtmenge von 2.000 Kg je Kalenderjahr erfolgen. Sofern die Schadstoffmenge den Schwellenwert von 2.000 Kg/Jahr überschreitet sind die Schadstoffe der zuständigen Sonderabfallgesellschaft mbH Berlin-Brandenburg (SBB) anzudienen.
Hinweise / Besonderheiten
Damit Ihr Antrag zügig geprüft und eine angemessene Entsorgungskapazität geplant werden kann, können Sie dem Antragsformular stets auch zusätzliche Informationen über Art und Zusammensetzung der Schadstoffe/Gefäße übermitteln (bspw. als einfacher Text bei Übermittlung per E-Mail oder ein Bild von den zu entsorgenden Gebinden bzw. Schadstoffen).