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Abfallentsorgung – Eventbehälter für Veranstaltungen


Durch eine effektive Eventplanung lassen sich Abfälle zwar vermeiden bzw. reduzieren, allerdings fallen sie dennoch in kleinen oder größeren Mengen bei Veranstaltungen jeglicher Art an. Bei derartigen Abfällen handelt es sich mitunter um sog. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Überlassung an den Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unterliegen. Jede/r Veranstalter/in hat demzufolge die Voraussetzungen und Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung im Rahmen der Überlassungspflicht zu gewährleisten. Andernfalls stehen abfallrechtliche Belange einer Veranstaltungsdurchführung entgegen.

Leistungsbeschreibung

In den ausgewiesenen Gebühren je Abfallbehälter/Container enthalten sind folgende Leistungen:

•    Anfahrt und initiale Behälter/Containerbereitstellung
•    Standzeit von 2 Tagen
•    Abholung und Transport zur Entsorgungsanlage
•    Entsorgung der Abfälle

Eine Beauftragung von Abfallbehältern/Containern muss bis spätestens zwei Wochen vor der Aufbauphase der jeweiligen Veranstaltung schriftlich (postalisch, Fax, E-Mail) vorliegen.

Sollten zusätzlich abfallrechtliche Beratungen nötig sein, hat eine Kontaktaufnahme spätestens 3 bis 4 Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen.