Denkmalschutz - Auskunft zum Denkmal
Denkmalschutz - Auskunft zum Denkmal
Textblöcke ein-/ausklappenDiese Dienstleistung befindet sich aktuell im Aufbau.
Sie erhalten online Einblick in die amtlichen Denkmallisten, die öffentliche Denkmaldatenbank und das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.
Weitergehende Auskünfte über die Denkmale erhalten Sie auf Antrag. Bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie gegebenenfalls für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Voraussetzungen
Sie können online jederzeit ohne Antrag Einsicht nehmen in:
- die amtlichen Denkmallisten
- die Denkmaldatenbank für Baudenkmale
- die im Geoportal verzeichneten Bodendenkmale
Weitere Auskünfte zu bestimmten Denkmalen oder zu den beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen, die aus Schutzgründen nicht veröffentlicht werden, müssen Sie jedoch bei der zuständigen Stelle beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen durch die zuständige Stelle erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.