Denkmalschutz - Antrag auf kreisliche Denkmalfördermittel
Denkmalschutz - Antrag auf kreisliche Denkmalfördermittel
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Durch den gezielten Einsatz von Kreismitteln soll erreicht werden, dass die historisch geprägten Städte und Gemeinden in ihrem Erscheinungsbild erhalten bzw. verbessert sowie regional und überregional bedeutende Denkmale erhalten werden.
Im Vordergrund stehen dabei Maßnahmen relativ geringen Umfangs, die keine anderweitige Förderung erhalten. In begründeten Ausnahmefällen werden daneben auch größere Maßnahmen gefördert, an deren Durchführung der Landkreis aus denkmalpflegerischen Gründen ein besonderes Interesse hat.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf eine Förderung ist vor Beginn einer Maßnahme schriftlich zu stellen. Es sind die Formulare der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland zu verwenden.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt ist der Eigentümer oder der sonstige Nutzungsberechtigte eines Denkmals im Territorium des Landkreises Märkisch-Oderland.
- Zuschussfähig sind Maßnahmen, die dazu dienen, den historischen Zustand des Denkmals zu ermitteln, zu erhalten, wieder herzustellen oder zu erläutern.
- Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn eine zumutbare Eigenbeteiligung des Eigentümers / Nutzungsberechtigten gegeben ist.
- Es ist ein Gesamtfinanzierungskonzept unter Angabe des geplanten Eigenanteils, öffentlicher Förderungen und sonstiger Einnahmen vorzulegen.
Rechtsbehelf
Ein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Entscheidung über den Zuschuss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.