E-Rechnung
E-Rechnung
Textblöcke ein-/ausklappenWie kann eine elektronische Rechnung eingereicht werden?
Für die elektronische Rechnungsstellung steht Ihnen die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes “OZG-RE” kostenlos zur Verfügung. Die OZG-RE ist eine Plattform, mit der Lieferanten und Dienstleister E-Rechnungen an angeschlossene Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und kooperierende Bundesländer übermitteln können.
Eine ausführliche Anleitung zur Registrierung und Nutzung, finden Sie hier oder unter https://www.e-rechnung-bund.de.
Was ist bei der Übermittlung an den Landkreis Märkisch-Oderland zu beachten:
1. Zur Übermittlung von E-Rechnungen an den Landkreis Märkisch-Oderland ist die zentrale Rechnungsplattform OZG-RE zu nutzen.
2. Um die Zahl möglicher Duplikate zu verringern, ist von einer zusätzlichen Übermittlung der Rechnung in Papierform abzusehen.
3. Es dürfen keine abrechnungsrelevanten Informationen außerhalb der vorgesehenen Textfelder enthalten sein.
4. Alle rechnungsrelevanten Angaben müssen in einer allgemein maschinell lesbaren Form übermittelt werden.
5. Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerlichen Rechnungsbestandteilen mindestens folgende Angaben zu enthalten:
• E-Rechnung die Leitweg-Identifikationsnummer des Landkreises Märkisch-Oderland:
12-12992262157863-49
• die Bankverbindungsdaten
• die Zahlungsbedingungen
• die E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
6. Die elektronische Rechnung hat zusätzlich mindestens folgende Angaben zu enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bereits bei Beauftragung übermittelt wurden:
• die Lieferantennummer
• eine Bestellnummer
• ein Aktenzeichen, sofern vorhanden