Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben
Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben
Eine natürliche oder juristische Personen verpflichten sich, für den Lebensunterhalt einer von ihnen eingeladenen ausländischen Person oder mehrerer ausländischer Personen während ihres Aufenthaltes in Deutschland aufzukommen.
Voraussetzung:
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Bonität) des Einladenden
Zuständig:
Ausländerbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland, wenn der Verpflichtungsgeber seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Märkisch-Oderland hat.
Weitere Informationen:
- Die Bonitätsprüfung erfolgt durch die Behörde.
- Personen, die eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, müssen in den Fällen, in denen Eingeladene nicht in der Lage sind, ihren Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, für alle ihnen in Deutschland entstehenden Kosten für den Lebensunterhalt aufkommen, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.
- Die Verpflichtung gilt fünf Jahre lang ab Einreise des Ausländers.
- Die Verpflichtungserklärung dient als Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.
- Die Verpflichtungserklärung betrifft nur Gäste aus Drittstaaten.
- Länder, die der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und die Schweiz sind keine Drittstaaten.
- Die Erklärung kann online mit elektronischem Identitätsnachweis, online ohne elektronische Authentifizierung (Unterlagen werden über das Serviceportal des Landkreises übermittelt) oder persönlich bei der Ausländerbehörde abgegeben werden.
- Eine persönlich Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminbuchung und bei Abgabe der Erklärung ohne elektronische Authentifizierung oder persönlicher Abgabe erforderlich. Nutzen Sie dafür unser Terminbuchungssystem und buchen unter Ausländerbehörde - Bereich EAF – Verpflichtungserklärung einen entsprechenden Termin.
Verfahrensablauf
Die Verpflichtungserklärung können Sie in der Ausländerbehörde oder online abgeben.
Wenn Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde abgeben:
- Für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung wird ein amtliches, bundeseinheitliches Formular verwendet, das die Ausländerbehörde bereitstellt und anhand Ihrer Angaben und Nachweise ausfüllt.
- Die erforderlichen Daten müssen Sie der Ausländerbehörde vorher in der von ihr bestimmten Form mitteilen. Dazu übermitteln Sie die gesamten Unterlagen per E-Mail in einer PDF-Datei an abh@landkreismol.de.
- Anschließend buchen Sie im Onlinebuchungssystem bei der Ausländerbehörde im Bereich EAF unter Verpflichtungserklärung einen entsprechenden Termin.
- Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität, das heißt, inwieweit Sie wirtschaftlich fähig sind, den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu sichern bzw. später eintretende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu müssen Sie Nachweise zur Ihrer wirtschaftlichen Lage erbringen.
- Wenn der Ausländerbehörde alle Unterlagen vorliegen und sie Ihre Bonität als ausreichend bewertet, nimmt die Ausländerbehörde Ihre Erklärung an.
- Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr. Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen.
- Die Verpflichtungserklärung müssen Sie in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde unterschreiben.
- Sie erhalten das Original der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe an den Gast und Verwendung im Visumverfahren. Ein Doppel verbleibt bei der Ausländerbehörde.
- Das Verfahren ist damit beendet.
- Sie sind ab Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.
Wenn Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben:
Sie reichen das Onlineformular elektronisch bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Vollständige elektronische Abwicklung des Verfahrens (mit elektronischer Authentifizierung):
- Sie lesen sorgfältig die Informationen
- Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde.
- Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
- Sie öffnen das Onlineformular und melden sich am Nutzerkonto Bund an, wenn Sie eine natürliche Person sind und die Erklärung als Privatperson abgeben möchten.
- Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels der jeweils aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises, Ihrer ID-Karte (EU-Angehörige) oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels
- Sie melden sich am Organisationskonto an, wenn Sie die Erklärung als Vertretung einer Firma, eines Vereins oder einer sonstigen Organisation abgeben möchten und eine Vertretungsvollmacht haben.
- Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels des ELSTER-Zertifikats Ihres Unternehmens oder Vereins.
- Ein Teil Ihrer persönlichen Daten wird automatisch in das Formular übernommen.
- Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
- Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
- Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
- Als Vertretung für ein Unternehmen, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
- Sie wählen aus, ob Sie die Urkunde per Post zugestellt haben möchten oder die Urkunde persönlich bei der Ausländerbehörde abholen möchten.
- Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr und bei gewünschter Zustellung per Post die Postgebühren.
- Sie klicken auf „Absenden“.
- Sie haben rechtsverbindlich die Erklärung abgegeben.
- Die Ausländerbehörde übermittelt Ihnen, wenn Sie diese Option gewählt haben, die Urkunde in Papierform postalisch.
- Das Verfahren ist beendet.
- Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.
2. Teilelektronische Abwicklung des Verfahrens (Online-Vorbereitung, ohne elektronische Authentifizierung):
- Sie lesen sorgfältig die Informationen.
- Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde.
- Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
- Sie machen Anhaben zu Ihrer Person oder im Fall der Vertretung mit Vertretungsvollmacht für ein Unternehmen, einen Verein oder eine Organisation.
- Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
- Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
- Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
- Als Vertretung für eine Firma, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
- Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr.
- Sie klicken auf „Absenden“.
- Sie haben die Abgabe der Verpflichtungserklärung elektronisch vorbereitet.
- Buchen Sie einen Termin zur Abholung der Verpflichtungserklärung. Nutzen Sie dazu den folgenden Link und buchen unter Ausländerbehörde – EAF – Verpflichtungserklärung einen passenden Termin. Zur Abholung der Urkunde müssen Sie die Ausländerbehörde an dem gebuchten Termin aufsuchen und in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde die Urkunde handschriftlich unterschreiben und erhalten diese in Papierform.
- Das Verfahren ist beendet.
- Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.
Zuständige Stelle
Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde ab.
Voraussetzungen
- Sie müssen als erklärende Person geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person vertreten, müssen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung haben und vorweisen.
- Sie müssen die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde am zukünftigen Aufenthaltsort des ausländischen Gastes abgeben.
- Wenn Ihnen der zukünftige Aufenthaltsort Ihres Gastes nicht bekannt ist, müssen Sie die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde
- an Ihrem Hauptwohnsitz abgeben oder
- dem Sitz oder der Hauptniederlassung Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation abgeben.
- Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und auftretende Kosten des ausländischen Gastes oder der ausländischen Gäste aufzukommen. Die Beurteilung Ihrer Bonität ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise unterhaltspflichtigen Personen, der Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen sowie vom Aufenthaltszweck.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde abgeben:
- Personalausweis oder Reisepass (wenn nur ein Reisepass vorliegt: aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate)
- Aufenthaltstitel
- Bei Vertretung: Vollmacht
- Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit
- bei angestellten Personen: zum Beispiel Einkommensnachweise, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Rentennachweis oder Kontoauszüge
- bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen oder Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister
- bei nicht ausreichendem Einkommen: Sparbuch mit Sperrvermerk in Höhe des erforderlichen Einkommens zu Gunsten der Ausländerbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland
Anschließend buchen Sie im Onlinebuchungssystem bei der Ausländerbehörde im Bereich EAF unter Verpflichtungserklärung einen entsprechenden Termin.
Wenn Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben:
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eID-Karte
- Elektronischer Aufenthaltstitel
Welche Gebühren fallen an?
Kostenhöhe (fix): 29,00 Euro
Vorkasse: Ja
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Zahlungsweise: PayPal und Kreditkarte
Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 3,45 € (Einschreiben Eigenhändig Rückschein) an.
§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 5 Jahre
Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als sechs Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Anzahl eingehender Verpflichtungserklärungen, dem Aufenthaltszweck des Gastes oder der Gäste und dem Umfang der Bonitätsprüfung ab.
- Bei Online-Anträgen: ein Tag bis zwei Wochen (Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel nicht mehr als zwei Wochen.)
- Bei persönlicher Vorsprache: Die Dauer bis zur Terminvergabe kann mehrere Wochen oder Monate betragen. Die Ausfertigung der Verpflichtungserklärung wird dann, sofern alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen, unmittelbar am Vorsprachetermin vorgenommen.
Anträge / Formulare
Das Formular für die Abgabe der Verpflichtungserklärung erhalten Sie bei der Terminbuchung als Anhang in der Bestätigungs-E-Mail zu Ihrem gebuchten Termin.
Was sollte ich noch wissen?
Bei einem schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung ist ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich.
Die Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden.
Amt/Fachbereich
Ausländerbehörde