BAföG - Ausbildungsförderung
BAföG - Ausbildungsförderung
- Ausbildungsförderung Beratung
- das zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät zu individuellen Fördermöglichkeiten
- BAföG-Beratungsangebote auch durch Studierendenvertretungen an vielen Hochschulen
- zuständig: jeweilige Ämter für Ausbildungsförderung bzw. zentrale Auslandsämter für Ausbildungsförderung
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.
Verfahrensablauf
Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständigkeit der Sachbearbeiter
Nachname A bis L
Telefon: 03346 850-6815 (Zi. A-202)
Nachname M bis Z
Telefon: 03346 850-6816 (Zi. A-201)
Zuständige Stelle
jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt
Anträge / Formulare
Bitte laden Sie unter den folgenden Links das entsprechende Formular herunter, füllen es aus und senden es unterschrieben an den Landkreis Märkisch-Oderland.
Hier finden Sie jeweils Informationen, Antragstellung online und einen Beispielrechner
Amt/Fachbereich
Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt