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Kfz-Zulassung - SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer


Die Dienstleistung Kfz-Zulassung – SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer ermöglicht Ihnen, eine SEPA-Lastschrift für die Kraftfahrzeugsteuer zu erteilen, damit die Steuer automatisch abgebucht wird. Das SEPA-Lastschriftmandat ist gemäß § 13 Absatz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) bei der Zulassungsstelle oder über deren Online-Portal abzuschließen.

Die Kraftfahrzeugsteuer wird in der Regel einmal jährlich im Voraus im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Saisonzulassung, kann der Zeitraum verkürzt sein. Für die Folgejahre erfolgt in der Regel kein weiterer Steuerbescheid oder Zahlungshinweis, solange das Mandat besteht.

Sollten Sie noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, finden Sie Informationen zu den Bankverbindungen der Hauptzollämter für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer in der Dienststellensuche.

Wenn Sie für ein bereits angemeldetes Fahrzeug neu am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten oder ein neues SEPA-Lastschriftmandat abgeben müssen (z. B. bei einem Wechsel des Kreditinstitutes), ist das SEPA-Mandat beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen.

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Postfach 12 84
15202 Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 563-0
Fax: 0335 563-1099