Jugendförderung - Personalkostenförderprogramm ab 01.01.2026
Jugendförderung - Personalkostenförderprogramm ab 01.01.2026
Der Landkreis Märkisch-Oderland gewährt nach § 74 SGB VIII Zuwendungen zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie Schulsozialarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durch Voll- bzw. Anteilsfinanzierung.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Leistungsbeschreibung
Mit dieser Förderung soll die personelle Grundausstattung mit sozialpädagogischem Fachpersonal im Bereich der öffentlichen und freien Jugendhilfe gefördert werden und die Kontinuität von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie Schulsozialarbeit gemäß §§ 11 - 14 SGB VIII gesichert werden.
Der Landkreis Märkisch-Oderland vergibt dazu eine Vollzeiteinheit (VZE) Soziale Arbeit im Sport, sowie vier VZE in Vollfinanzierung mit der Ausrichtung an den aktuellen Bedarfen der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in den verschiedenen Sozialregionen (Poolstellen). Die Feststellung der Bedarfslage erfolgt durch die Bewilligungsbehörde.
Der Landkreis Märkisch-Oderland stellt darüber hinaus zur Absicherung des Grundbedarfs an sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit jeder Kommune ein Stellenkontingent zur Verfügung.
Das Gesamtvolumen der zu vergebenden Stellen wird alle zwei Jahre im Jugendförderplan bekannt gegeben und in diesem Rahmen im Jugendhilfeausschuss abgestimmt.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendförderung: jugendfoerderung@landkreismol.de
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger können nur anerkannte Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII sowie kreisangehörige Ämter und amtsfreie Gemeinden sein.
Diese Förderung ist nachrangig zu anderen Förderungen oder Finanzierungen. Eine Förderung ist demnach ausgeschlossen, wenn der festgestellte Bedarf bereits aus anderen Finanzierungsmitteln gedeckt wird.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind (ausführlich: Nr. 5 der Richtlinie):
- Bestehender Bedarf
- Sichergestellte Gesamtfinanzierung
- Vorliegen eines regionales Rahmenkonzeptes
- Angebot entsprechend den „Handlungsfeldern mit Qualitätsstandards für den Leistungsbereich der §§ 11, 13, 13a und 14 SGB VIII"
- Qualifizierte, sozialpädagogische Fachkraft
- fachlichen Anleitung der sozialpädagogischen Fachkraft
- Überwachung der Umsetzung der vereinbarten Inhalte
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei Anträgen für Personalstellen die an die Kommunen vergeben werden:
- regionales Rahmenkonzept (vgl. Punkt 5 der Richtlinie)
- Zielvereinbarung Teil I und II,
- Kosten- und Finanzierungsplan je Anstellungsträger,
- Folgende Personalunterlagen:
- Formblatt „Personaleinsatz - Stellenbeschreibung PK“
- Formblatt „Kosten- und Finanzierungsplan“
- Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, beruflicher Lebenslauf, Zusatzqualifikationen, Zertifikate etc.) des (vorgesehenen) Stelleninhabers,
- Arbeitsvertrag in Kopie
bei Anträgen für Personalstellen die direkt in der Verantwortung des Landkreises liegen:
- Zielvereinbarung Teil I
- Kosten- und Finanzierungsplan je Anstellungsträger,
- Folgende Personalunterlagen:
- Formblatt „Personaleinsatz - Stellenbeschreibung PK“
- Formblatt „Kosten- und Finanzierungsplan“
- Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, beruflicher Lebenslauf, Zusatzqualifikationen, Zertifikate etc.) des (vorgesehenen) Stelleninhabers,
- Arbeitsvertrag in Kopie
Anhand der einzureichenden Unterlagen, muss eine eindeutige Zuordnung zu einer Entgeltgruppe möglich sein
Welche Fristen muss ich beachten?
für den Mittelabruf: die zur Verfügung stehenden Mittel bis 30.10. des Jahres abzurufen
für Verwendungsnachweise: bis zum 15.02. des Folgejahres
Rechtsgrundlage
Richtlinie Personalkostenförderprogramm
§ 74 SGB VIII
Amt/Fachbereich
Jugendamt