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Kindertagesbetreuung - Kündigung der Betreuung in Kindertagespflege


Bei einer Beendigung der Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson ist das Kündigungsformular bei uns einzureichen. 

Leistungsbeschreibung

Der Betreuungsvertrag kann wie folgt gekündigt werden:

  • durch die Personensorgeberechtigten 
    • zum Ende des übernächsten Kalendermonats 
    • außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: jederzeit

  • durch die Kindertagespflegeperson
    • zum Ende eines laufenden Kita-Jahres
    • außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: mit einer Frist von 14 Tagen mit Wirkung zum Ende des Monats

Während der Eingewöhnungszeit kann ohne Angabe von Gründen bis zum Ende des Monats gekündigt werden.

Landkreises Märkisch-Oderland 
Jugendamt
Bereich Kindertagesbetreuung  

E-Mail:  Betreuung_KiTa@landkreismol.de

§ 39 KitaG