Kindertagesbetreuung - Kündigung der Betreuung in Kindertagespflege
Kindertagesbetreuung - Kündigung der Betreuung in Kindertagespflege
Bei einer Beendigung der Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson ist das Kündigungsformular bei uns einzureichen.
Leistungsbeschreibung
Der Betreuungsvertrag kann wie folgt gekündigt werden:
- durch die Personensorgeberechtigten
- zum Ende des übernächsten Kalendermonats
- außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: jederzeit
- durch die Kindertagespflegeperson
- zum Ende eines laufenden Kita-Jahres
- außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: mit einer Frist von 14 Tagen mit Wirkung zum Ende des Monats
Während der Eingewöhnungszeit kann ohne Angabe von Gründen bis zum Ende des Monats gekündigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Landkreises Märkisch-Oderland
Jugendamt
Bereich Kindertagesbetreuung
E-Mail: Betreuung_KiTa@landkreismol.de
Rechtsgrundlage
§ 39 KitaG
Amt/Fachbereich
Jugendamt