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Angebote und Leistungen des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SPDi)


Der Sozialpsychiatrische Dienst Märkisch-Oderland (SpDi) steht grundsätzlich allen Menschen zur Verfügung und kann von jeder Person kontaktiert werden. Seine Tätigkeit erfolgt jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und im Landkreis Märkisch-Oderland. Der SpDi bietet professionelle Unterstützung und Beratung in psychischen Krisensituationen und bei psychosozialen Fragestellungen. Ferner ist der Dienst an der Planung von Hilfen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung beteiligt und ein Akteur im Netz der sozialpsychiatrischen Versorgung. Der Dienst ist kein ad hoc Krisendienst – in Notfällen ist immer unter der Notrufnummer 112 Hilfe zu holen.

Leistungsbeschreibung

Angebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes:

  • Vertrauensvolle Gespräche und Beratungen
  • Unterstützung und Hilfe bei Problemen im Alltag
  • bei Bedarf Begleitung zu Ämtern, Behörden und anderen Institutionen
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen
  • Hausbesuche
  • Vermittlung sozialer und beruflicher Hilfen im Rahmen von Vorbeugungs- und Nachsorgemaßnahmen zum Beispiel stationärem Aufenthalt
  • Zusammenarbeit mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie Kliniken und rechtliche Betreuung

  • per E-Mail an: spdi@landkreismol.de
    Geben Sie bitte den Namen und eine Adresse der betreffenden Personen oder zumindest eine Rückrufnummer an. 

  • Per Telefon erreichen Sie uns unter 03346 850 6795. 

  • Regionale Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Wer kann sich an uns wenden?

Menschen ab dem 18. Lebensjahr im Landkreis Märkisch-Oderland

  • in psychosozialen Konfliktsituationen
  • mit akuten und/oder chronischen psychischen Krankheiten
  • mit Suchtproblemen
  • mit gerontopsychiatrischem Hilfebedarf
  • mit geistigen Behinderungen
  • deren Angehörige, Freunde, Nachbarn und andere Kontaktpersonen
  • Ämter, Behörden, Institutionen und Arbeitgeber

Bei möglichen Gefahrenlagen kann der Dienst von jedem Bürger und jeder Bürgerin kontaktiert werden auch wenn (noch) keine Kenntnis über eine psychische Erkrankung vorliegt. Weitere Hinweise entnehmen der Information, in welchen Situationen der Sozialpsychiatrischen wie schnell zu informieren ist.

Jede Beratung ist kostenlos und erfolgt ohne Überweisung. 
Gutachterliche Tätigkeiten erfolgen aufgrund einer Beauftragung oder Amtshilfeersuchen.

Die in diesem Fachdienst zu erfüllenden Aufgaben haben ihre gesetzlichen Grundlagen:
•    Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
•    Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz
•    Bürgerliches Gesetzbuch 
•    Sozialgesetzbücher
•    Amtshilfevorschriften

Besteht eine akute, unaufschiebbare Gefahr sind Notärztinnen und Notärzte zu kontaktieren (vgl. §12 Abs. 1 und § 12 Abs. 4 BbgPsychKG). Ist ein Polizeieinsatz zur akuten Gefahrenabwehr nötig, ist zuerst die Polizei über den Notruf 110 zu alarmieren. Die Beamten können ggf. den Rettungsdienst bzw. Notärztin/ Notarzt hinzuziehen. Ebenso können die verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte Vollzughilfe durch die Polizei anfordern. Ansprechpartner ist in diesem Fall die Leitstelle des Rettungsdienstes (112). Dies gilt auch außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten.

Weiterführende Informationen finden Sie u.a. auf folgenden Internetseiten:

Gesundheitsamt