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Kindertagesbetreuung - Vertretungsnachweis für Kindertagespflegeperson


Hier finden Sie Informationen und das entsprechende Meldeformular für die gegenseitige Vertretung von Kindertagespflegepersonen. 

Leistungsbeschreibung

Eine Kindertagespflegeperson kann sich durch eine andere Kindertagespflegeperson in Fällen von Urlaub, Krankheit oder bei Teilnahme an eine Fortbildung, etc. vertreten lassen. Dabei kann die Vertretung in der eigenen  Kindertagespflegestelle oder bei einer anderen vertretungsberechtigten Kindertagespflegestelle erfolgen.

Außerdem kann eine Vertretung zwischen Kindertagesstätten und Kindertagespflegen stattfinden. Die Vertretungsregelung zwischen den Kindertagespflegepersonen bzw. zwischen Kindertagespflegeperson und einer Kindertagesstätte ist Bestandteil der Erlaubnis für die Kindertagespflege. Die vertretende Person bzw. die Einrichtung muss den betreuten Kindern vertraut sein.

Während des Zeitraums der Vertretung darf die gesetzliche Anzahl von fünf betreuten Kindern nicht überschritten werden. 

Die Finanzierung der Kindertagespflege erfolgt für maximal 30 Tage im Kalenderjahr, wenn sie wegen Abwesenheit vertreten wird. Die vertretende Kindertagespflegeperson erhält für maximal 40 Tage im Kalenderjahr die Finanzierung für die Betreuung der Kinder.

Landkreises Märkisch-Oderland 
Jugendamt
Bereich Kindertagesbetreuung 

E-Mail: Betreuung_KiTa@landkreismol.de

Der Ausfall einer Kindertagespflegeperson ist dem Jugendamt des Landkreises Märkisch-Oderland unverzüglich anzuzeigen. Dabei soll über die voraussichtliche Dauer und über die geltende Vertretungsregelung informiert werden. 

Der Vertretungsnachweis ist dem Landkreis innerhalb von 14 Tagen vorzulegen.

  • § 40 KitaG
  • Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Märkisch-Oderland