Kindertagesbetreuung - Meldung der Betreuung von Fremdkindern in der Kindertagespflege
Kindertagesbetreuung - Meldung der Betreuung von Fremdkindern in der Kindertagespflege
Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, dem Jugendamt mitzuteilen, wenn sie Kinder aus dem Land Berlin, aus einem anderen Landkreis oder privat betreuen.
Leistungsbeschreibung
Das Jugendamt sorgt dafür, dass Kindertagespflegepersonen einen festgelegten Betreuungsschlüssel einhalten, sodass jedes Kind eine angemessene Betreuung, Erziehung und Versorgung erhält.
Die Grunderlaubnis für Kindertagespflegepersonen wird für max. 5 Betreuungsplätze erteilt. Um dies gewährleisten zu können, sind die Kindertagespflegepersonen verpflichtet, dem Jugendamt mitzuteilen, wenn Sie Kinder aus einem anderen Landkreis oder aus dem Land Berlin aufnehmen. In solchen Fällen erhält nur die Kindertagespflegeperson einen Bescheid vom anderen Landkreis bzw. vom Land Berlin über die Betreuung des Kindes. Weiterhin muss eine Meldung auch stattfinden, wenn die Kindertagespflegeperson ein Kind privat betreut, welches nicht vom Landkreis finanziert wird.
An wen muss ich mich wenden?
Landkreises Märkisch-Oderland
Jugendamt
Bereich Kindertagesbetreuung
E-Mail: Betreuung_KiTa@landkreismol.de
Voraussetzungen
Jede Kindertagespflegeperson muss dem Jugendamt melden, wenn er/sie folgende Kinder betreut:
- Kinder aus anderen Landkreisen
- Kinder aus Berlin
- ein privates Kind (welches nicht vom Landkreis finanziert wird)
Rechtsgrundlage
§§ 33 ff. KitaG
Amt/Fachbereich
Jugendamt