Sportförderung - Förderung einer Sportveranstaltung
Sportförderung - Förderung einer Sportveranstaltung
Für die Ausrichtung einer Sportveranstaltung kann eine Förderung beantragt werden.
Hierzu zählt auch die Ausrichtung des Bundeswettbewerbes „Jugend trainiert für Olympia“.
Leistungsbeschreibung
- Mit der Förderung sollen die Angebote zur sportlichen Betätigung gesichert und erweitert sowie eine zukunftsfähige Sportentwicklung unterstützt werden.
Gefördert wird die Ausrichtung von Veranstaltungen, die von besonderer Bedeutung für den Landkreis Märkisch-Oderland sind. Nicht gefördert werden Kreismeisterschaften. - Zuwendungsfähige Ausgaben für Sportveranstaltungen:
- Miet- und Pachtkosten für Sportstätten
- Leihe von technischen Anlagen
- medizinische Betreuung/Versorgung,
- Siegerpreise (Pokale, Medaillen, Urkunden etc.),
- Materialien für Öffentlichkeitsarbeit,
- Druck/Ausgestaltung
- Auf Antrag können weitere Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Die Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 500,00 Euro. Die Bagatellgrenze für die Förderung beträgt 200,00 Euro. - Für den Bundeswettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ ist Voraussetzung, dass die Veranstaltung ein Kreisfinale ist.
Zuwendungsfähige Ausgaben:- Miet- und Pachtkosten für Sportstätten,
- Kampf-, Schiedsrichter- und Helferkosten in Höhe von 10,00 Euro pro Person je Wettkampftag,
- Siegerpreise (Pokale, Medaillen, Urkunden)
- Die Förderung erfolgt in Form der Vollfinanzierung.
Verfahrensablauf
Die Anträge und Nachweise sind schriftlich, unter Verwendung der entsprechenden Formulare und aller dazu geforderten Nachweise, einzureichen.
Mitgliedsvereine des Kreissportbund Märkisch-Oderland können Anträge auch in elektronischer Form einreichen.
Zuständige Stelle
fdbk@landkreismol.de
Tel.: 03346 850-6822
Landkreis Märkisch-Oderland
Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Voraussetzungen
Ausrichtung von
-
- einer Veranstaltung, die von besonderer Bedeutung für den Landkreis Märkisch-Oderland ist
- dem Kreisfinale für „Jugend trainiert für Olympia“
Antragsberechtigt sind:
-
- Sportvereine mit Sitz im Landkreis Märkisch-Oderland
- Kreisfachverbände
- Schulsportkoordinatoren deren Wirkungskreis der Landkreis Märkisch-Oderland ist
- Kreissportbund Märkisch-Oderland
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag „Jugend trainiert für Olympia“
- Antrag „Sportveranstaltung“
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
- Die Verwendung der Zuwendung ist spätestens drei Monate nach Ende der Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde nachzuweisen, jedoch spätestens bis zum 31. Januar des folgenden Kalenderjahres.
- Für die fristgerechte Einreichung der geforderten Unterlagen zählt das Posteingangsdatum bei der Bewilligungsbehörde (Poststempel).
Rechtsgrundlage
- § 122 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- §§ 1, 7 Sportförderungsgesetzes des Landes Brandenburg
- Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Märkisch-Oderland
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Haushalt des Landkreises Märkisch-Oderland an außerhalb der Kreisverwaltung stehende Institutionen/ Träger/ Personen
Anträge / Formulare
- Sportveranstaltung:
- Antrag "Sportveranstaltung"
- Verwendungsnachweis für Sportveranstaltungen
- Erklärung/ Mittelabruf
Was sollte ich noch wissen?
Förderungen erfolgen als Projektförderung in Form eines Zuschusses durch einen Zuwendungsbescheid.
Der Fördersatz bei einer Anteilsfinanzierung beträgt in der Regel 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Auf Antrag können weitere Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Die Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 500,00 Euro. Die Bagatellgrenze für die Förderung beträgt 200,00 Euro.
Amt/Fachbereich
Schulverwaltungsamt
Hinweise / Besonderheiten
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund Ihres pflichtgemäßen Ermessens.
- Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
- Grundsätzlich nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind:
-
- Bekleidung
- Übernachtung
- Reisekosten
- Betriebskosten
- Lohn- und Personalkosten