BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Sportförderung - Übungsleiterentschädigung


Für die finanzielle Entschädigung der Übungsleiter kann eine Förderung beantragt werden. 

Leistungsbeschreibung

Gefördert wird die regelmäßige Durchführung einer anleitenden Tätigkeit von Sportgruppen, darunter:

  • Kinder- und Jugendgruppen (Sportler bis zum 18. Lebensjahr)
  • Seniorengruppen (Sportler ab dem 65. Lebensjahr)
  • Gruppen von Menschen mit Behinderung

Die Förderung erfolgt in Form der Festbetragsfinanzierung. 
Weitere Informationen zum Förderbetrag finden Sie weiter unten bei „Was sollte ich noch wissen?“. 

Die Anträge und Nachweise sind schriftlich, unter Verwendung der entsprechenden Formulare und aller dazu geforderten Nachweise, einzureichen.

fdbk@landkreismol.de
Tel.: 03346 850-6822

Landkreis Märkisch-Oderland
Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow

Voraussetzungen sind, dass

  • die Trainingsgruppe aus mindestens der zu einer Wettkampfmannschaft der jeweiligen Sportart gehörenden Anzahl an Sportlern besteht, jedoch mindestens 5
  • ausschließlich aus Sportlern der jeweiligen Sportgruppe besteht und
  • der Übungsleiter im Besitz einer vom Deutschen Olympischen Sportbund e. V. ausgestellten oder anerkannten Übungsleiterlizenz ist oder ein wissenschaftliches Hochschulstudium im Sportbereich abgeschlossen hat. 

Antragsberechtigt sind:

  • Sportvereine mit Sitz im Landkreis Märkisch-Oderland
  • Kreisfachverbände
  • Schulsportkoordinatoren deren Wirkungskreis der Landkreis Märkisch-Oderland ist 
  • Kreissportbund Märkisch-Oderland

Antrag „Übungsleiter“

30. April des laufenden Kalenderjahres.

  • Die Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
  • Die Verwendung der Zuwendung ist spätestens drei Monate nach Ende der Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde nachzuweisen, jedoch spätestens bis zum 31. Januar des folgenden Kalenderjahres.
  • Für die fristgerechte Einreichung der geforderten Unterlagen zählt das Posteingangsdatum bei der Bewilligungsbehörde (Poststempel).

  • § 122 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  • §§ 1, 7 Sportförderungsgesetzes des Landes Brandenburg
  • Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Märkisch-Oderland
  • Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Haushalt des Landkreises Märkisch-Oderland an außerhalb der Kreisverwaltung stehende Institutionen / Träger / Personen

  • Antrag "Übungsleiter"
  • Erklärung / Mittelabruf
  • Verwendungsnachweis Übungsleiter

Förderungen erfolgen als Projektförderung in Form eines Zuschusses durch einen Zuwendungsbescheid.
Der Fördersatz bei einer Anteilsfinanzierung beträgt in der Regel 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderung erfolgt in Form der Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 1,50 Euro pro Zeitstunde. Der Höchstbetrag beträgt 300,00 Euro pro Übungsleiter.

Schulverwaltungsamt

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grund Ihres pflichtgemäßen Ermessens.

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.