Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigung und verkehrsrechtliche Anordnung
Diesen Antrag benötigen Sie, wenn Sie für ein bestimmtes Vorhaben eine Ausnahme von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung benötigen.
Dies kann insbesondere erforderlich sein, wenn Container, Baugerüste, Arbeitsgeräte oder andere Gegenstände vorübergehend im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden sollen und dabei beispielsweise Fahrbahnen, Parkflächen oder andere Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden.
Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich ausschließlich auf die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Andere gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse bleiben hiervon unberührt.
Beispiel:
Im Rahmen einer Gebäudesanierung soll für zwei Wochen ein Baucontainer auf öffentlichen Parkflächen vor dem Grundstück aufgestellt werden. Hierfür wird eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragt.
Amt/Fachbereich
Straßenverkehrsamt
Fachdienst Verkehrsbehörde