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Straßenverkehrsordnung - Haltverbot an Straßen

Diesen Antrag benötigen Sie, wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum eine öffentliche Verkehrsfläche von parkenden Fahrzeugen freihalten müssen und hierfür vorübergehend ein Haltverbot eingerichtet werden soll.


Ein Haltverbot kann beispielsweise für einen Umzug, eine größere Anlieferung, Möbeltransporte oder vergleichbare Vorhaben erforderlich sein. Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob und in welchem Umfang das Haltverbot angeordnet werden kann und legt den Zeitraum sowie den betroffenen Straßenabschnitt fest. Die erforderlichen Verkehrszeichen müssen entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung rechtzeitig vor Beginn des Haltverbotes aufgestellt werden. Die Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen obliegt dem Antragsteller.


Beispiel:
Für einen Wohnungsumzug wird vor dem Gebäude ausreichend Platz für einen Umzugs-Lkw benötigt. Hierfür soll für den Tag des Umzuges ein Haltverbot auf mehreren öffentlichen Parkflächen eingerichtet werden.

Straßenverkehrsamt

Fachdienst Verkehrsbehörde