Straßenverkehrsordnung - Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Diesen Antrag benötigen Sie, wenn Arbeiten oder andere Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum durchgeführt werden und hierfür der Verkehr vorübergehend geregelt, beschränkt oder umgeleitet werden muss.
Dies betrifft insbesondere Arbeiten auf oder neben Fahrbahnen, Gehwegen und Radwegen, bei denen Verkehrsflächen ganz oder teilweise gesperrt werden müssen. Mit dem Antrag wird die erforderliche Verkehrsführung beantragt, zum Beispiel durch Verkehrszeichen, Absperrungen, Umleitungen oder eine vorübergehende Änderung der Verkehrsregelung. Typische Anwendungsfälle sind Tiefbauarbeiten, Arbeiten an Versorgungsleitungen, Hausanschlüssen oder Grundstückszufahrten sowie sonstige Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken.
Beispiel:
Für die Herstellung eines Hausanschlusses muss der Gehweg geöffnet und teilweise gesperrt werden. Fußgänger müssen während der Arbeiten sicher an der Arbeitsstelle vorbeigeführt werden.
Amt/Fachbereich
Straßenverkehrsamt
Fachdienst Verkehrsbehörde