Straßenverkehrsordnung - Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
Diesen Antrag benötigen Sie, wenn Sie eine Veranstaltung planen, bei der öffentliche Straßen über das übliche Maß hinaus in Anspruch genommen werden und dadurch der normale Straßenverkehr beeinträchtigt werden kann.
Hierzu können beispielsweise Straßenläufe, Radveranstaltungen, Umzüge, Festveranstaltungen oder vergleichbare Veranstaltungen gehören. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung können besondere Verkehrsregelungen erforderlich sein, beispielsweise Straßensperrungen, Umleitungen, Haltverbote oder andere Maßnahmen zur sicheren Durchführung der Veranstaltung.
Im Rahmen des Antrags prüft die Straßenverkehrsbehörde, unter welchen verkehrlichen Voraussetzungen die Veranstaltung durchgeführt werden kann und welche Maßnahmen zur Sicherheit der Teilnehmer und des übrigen Verkehrs erforderlich sind.
Beispiel:
Ein Verein plant einen größeren Straßenlauf durch mehrere Ortsteile. Während der Veranstaltung müssen einzelne Straßen zeitweise gesperrt und der übrige Verkehr umgeleitet werden.
Amt/Fachbereich
Straßenverkehrsamt
Fachdienst Verkehrsbehörde