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Führerschein - Umtausch


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Hinweis zum Führerscheinumtausch 

Derzeit können keine weiteren Online-Anträge zum Führerscheinumtausch entgegengenommen werden.

Hintergrund ist ein außergewöhnlich hohes Antragsaufkommen. Insgesamt sind im Landkreis Märkisch-Oderland rund 13.000 Führerscheine umzutauschen. Nicht alle Betroffenen müssen ihren Führerschein bereits jetzt umtauschen.

Aktuell arbeiten unsere Mitarbeitenden mit Hochdruck an der Abarbeitung der bereits eingegangenen Anträge und Termine.

Bitte prüfen Sie daher vorab, ob für Sie tatsächlich bereits eine Umtauschpflicht besteht. Bereits gebuchte, nicht zwingend erforderliche Termine bitten wir freizugeben, damit diese den aktuell umtauschpflichtigen Personen zur Verfügung stehen.

Wir bitten ausdrücklich darum, Unmut oder Verärgerung nicht an unseren Mitarbeitenden auszulassen. Diese setzen die geltenden gesetzlichen Vorgaben um, gestalten diese jedoch nicht selbst.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung

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Leistungsbeschreibung

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

Land Brandenburg:

Der Antrag auf Ausstellung des neuen Kartenführerscheines muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Nach der Vorlage aller notwendiger Unterlagen wird die Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt.

Der fertige Führerschein wird ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Führerschein

Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Land Brandenburg:

Sämtliche Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind umzutauschen. Es gelten die folgenden Fristen:  

I. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhabenden

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später 

19.01.2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Umtausch bis:

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033