Führerschein - Umtausch
Führerschein - Umtausch
Aufgrund des bevorstehenden Fristablaufs im Führerscheinumtausch kommt es derzeit zu einer außergewöhnlich hohen Nachfrage. Dadurch verlängern sich die Wartezeiten sowohl für die Antragstellung als auch für die Abholung bereits produzierter Führerscheine.
Seit Mitte dieses Jahres weisen wir über unsere Internetseite und die Medien ausdrücklich darauf hin, den Umtausch nicht erst kurzfristig vorzunehmen.
Freie Termine werden laufend durch abgesagte Buchungen wieder verfügbar. Ein regelmäßiger Blick in das System lohnt sich.
Alternativ kann über den Online-Umtausch der Antrag vollständig digital gestellt werden, ohne Nutzung des Personalausweises zur Datenübertragung. Dies vereinfacht den Vorgang erheblich und Sie erhalten sofort einen rechtssicheren Nachweis, dass Sie fristgerecht tätig geworden sind.
Zum Online-Führerscheinumtausch bitte HIER klicken.
Hinweis: Der Fehler bei der Online-Bezahlfunktion wurde behoben, sodass die Bezahlung wieder ordnungsgemäß funktioniert. Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und danken für Ihr Verständnis. (Stand: 28.11.2025; 15:00 Uhr)
Leistungsbeschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Der Antrag auf Ausstellung des neuen Kartenführerscheines muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Nach der Vorlage aller notwendiger Unterlagen wird die Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt.
Der fertige Führerschein wird ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Land Brandenburg:
Sämtliche Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind umzutauschen. Es gelten die folgenden Fristen:
I. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
|
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhabenden |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
|
Vor 1953 |
19.01.2033 |
|
1953-1958 |
19.01.2022 |
|
1959-1964 |
19.01.2023 |
|
1965-1970 |
19.01.2024 |
|
1971 oder später |
19.01.2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
|
Ausstellungsjahr |
Umtausch bis: |
|
1999-2001 |
19.01.2026 |
|
2002-2004 |
19.01.2027 |
|
2005-2007 |
19.01.2028 |
|
2008 |
19.01.2029 |
|
2009 |
19.01.2030 |
|
2010 |
19.01.2031 |
|
2011 |
19.01.2032 |
|
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |