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Führerschein - Umtausch


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Hinweis zum Führerscheinumtausch 

Derzeit können keine weiteren Online-Anträge zum Führerscheinumtausch entgegengenommen werden.

Hintergrund ist ein außergewöhnlich hohes Antragsaufkommen. Insgesamt sind im Landkreis Märkisch-Oderland rund 13.000 Führerscheine umzutauschen. Nicht alle Betroffenen müssen ihren Führerschein bereits jetzt umtauschen.

Aktuell arbeiten unsere Mitarbeitenden mit Hochdruck an der Abarbeitung der bereits eingegangenen Anträge und Termine.

Bitte prüfen Sie daher vorab, ob für Sie tatsächlich bereits eine Umtauschpflicht besteht. Bereits gebuchte, nicht zwingend erforderliche Termine bitten wir freizugeben, damit diese den aktuell umtauschpflichtigen Personen zur Verfügung stehen.

Wir bitten ausdrücklich darum, Unmut oder Verärgerung nicht an unseren Mitarbeitenden auszulassen. Diese setzen die geltenden gesetzlichen Vorgaben um, gestalten diese jedoch nicht selbst.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung

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Leistungsbeschreibung

Führerscheine sind nicht unbegrenzt gültig. Ihr Führerschein verliert seine Gültigkeit abhängig davon, wann er ausgestellt wurde,

Wenn Ihr Kartenführerschein nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurde:

  • Der Führerschein ist 15 Jahre lang gültig.

Wenn Sie einen rosafarbenen EU-Führerschein haben, der zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurde:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001, gültig bis 19.01.2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004, gültig bis 19.01.2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007, gültig bis 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008, gültig bis 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009, gültig bis 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010, gültig bis 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011, gültig bis 19.01.2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013, gültig bis 19.01.2033
  • Wenn Sie vor 1953 geboren wurden, müssen Sie den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Wenn Ihr Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde, ist er nicht mehr gültig. Nur wenn Sie vor 1953 geboren wurden, ist der Führerschein bis zum 19.01.2033 gültig.

Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Andernfalls dürfen Sie nicht mehr mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Wenn Sie zum Beispiel aus Altersgründen nicht mehr fahren wollen, beantragen Sie einfach keinen neuen Führerschein.

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme), das nicht älter als 2 Jahre ist
  • alter Führerschein

Sie müssen Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen. Ist Ihr Führerschein abgelaufen, dürfen Sie damit nicht mehr fahren, bis Sie wieder einen gültigen Führerschein haben.  

Straßenverkehrsamt

Fachdienst Fahrerlaubnis- und Bußgeldbehörde