Baulastenverzeichnis - Auskunft
Baulastenverzeichnis - Auskunft
Textblöcke ein-/ausklappenDas Baulastenverzeichnis dokumentiert alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die auf Grundstücken eingetragen sind. Bei berechtigtem Interesse kann ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beantragt werden.
Leistungsbeschreibung
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer bzw. eine Grundstückseigentümerin öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein bzw. ihr Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Verfahrensablauf
Bei der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ist ein formloser Antrag zu stellen. Im Falle eines berechtigten Interesses, kann in das Verzeichnis Einsicht genommen werden oder sich Abschriften erstellt werden lassen.
Voraussetzungen
Ein berechtigtes Interesse muss vorliegen.
z. B. Nachbar, Kaufinteressent (Makler) oder Rechtsanwalt, Stelle des öffentlichen Interesses
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular (PDF-Formular oder digitale Antragsstrecke)
- Darlegung des berechtigten Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der Prüfung des berechtigten Interesses 5-200€
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Wochen
Was sollte ich noch wissen?
Bis zur Einführung der Baulasten 2016 erfolgte die Rechtliche Sicherung von Verpflichtungen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Für eine vollständige Auskunft zu Verpflichtungen über ein Grundstück, ist deshalb auch eine Einsicht im Grundbuch ratsam.