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Baulastenverzeichnis - Auskunft


Das Baulastenverzeichnis dokumentiert alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die auf Grundstücken eingetragen sind. Bei berechtigtem Interesse kann ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beantragt werden.

Leistungsbeschreibung

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer bzw. eine Grundstückseigentümerin öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein bzw. ihr Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. 

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

 

Bei der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ist ein formloser Antrag zu stellen. Im Falle eines berechtigten Interesses, kann in das Verzeichnis Einsicht genommen werden oder sich Abschriften erstellt werden lassen.

Ein berechtigtes Interesse muss vorliegen.
z. B. Nachbar, Kaufinteressent (Makler) oder Rechtsanwalt, Stelle des öffentlichen Interesses

  • Antragsformular (PDF-Formular oder digitale Antragsstrecke)
  • Darlegung des berechtigten Interesses

Auszug aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der Prüfung des berechtigten Interesses 5-200€

ca. 3 Wochen

Bis zur Einführung der Baulasten 2016 erfolgte die Rechtliche Sicherung von Verpflichtungen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Für eine vollständige Auskunft zu Verpflichtungen über ein Grundstück, ist deshalb auch eine Einsicht im Grundbuch ratsam.

Landkreis Märkisch-Oderland
Bauordnungsamt
Fachdienst Technische Bauaufsicht
Baulasten und Akteneinsicht