Abfallentsorgung – Gebührenpflichtige Schadstoffentsorgung im Holsystem (Privathaushalt & Gewerbe)
Abfallentsorgung – Gebührenpflichtige Schadstoffentsorgung im Holsystem (Privathaushalt & Gewerbe)
Es sollen Schadstoffe, wie beispielsweise Säuren oder Laugen, Farb- oder Lackreste, Lösungsmittel, Klebstoffe oder Pestizide, direkt am Grundstück entsorgt werden? Dann nutzen Sie diesen Antrag zur gebührenpflichtigen Abholung durch das Schafstoffmobil.
Leistungsbeschreibung
Die Abholung gefährlicher Abfälle vom Grundstück (Hohlsystem) für private Haushalte ist kostenpflichtig. (Achtung: haushaltsübliche Schadstoffmengen die am Schadstoffmobil zu den festen Tourenzeiten abgegeben werden, verursachen keine zusätzlichen Gebühren, da diese Kosten über die Grundgebühr finanziert werden). Sofern jedoch eine größere Anzahl von gefährlichen Abfällen vom Grundstück abgeholt werden soll, kann die gebührenpflichtige Abholung über das bereitgestellte Formblatt beantragt werden.
Die Abholung gefährlicher Abfälle vom Grundstück (Hohlsystem) für Gewerbe und alle sonstigen Herkunftsbereiche als private Haushalte ist kostenpflichtig und kann bis zu einer maximalen Gesamtmenge von 2.000 Kg je Kalenderjahr erfolgen. Sofern die Schadstoffmenge den Schwellenwert von 2.000 Kg/Jahr überschreitet sind die Schadstoffe der zuständigen Sonderabfallgesellschaft mbH Berlin-Brandenburg (SBB) anzudienen.
Hinweise / Besonderheiten
Damit Ihr Antrag zügig geprüft und eine angemessene Entsorgungskapazität geplant werden kann, können Sie dem Antragsformular stets auch zusätzliche Informationen über Art und Zusammensetzung der Schadstoffe/Gefäße übermitteln (bspw. als einfacher Text bei Übermittlung per E-Mail oder ein Bild von den zu entsorgenden Gebinden bzw. Schadstoffen).