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Abfallentsorgung – Gebührenpflichtige Abholung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten


Schadstoffmobil für private Haushalte

Die getrennte Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die in privaten Haushaltungen anfallen, darunter Chemikalien, Lacke, Lösemittel, Quecksilberabfälle aber auch Reinigungsmittel etc. ist besonders wichtig.

Gefährliche Abfälle dürfen nie zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Bitte achten Sie daher immer auf die Gefahrenkennzeichen auf den Verpackungen!

Leistungsbeschreibung

Die Abholung gefährlicher Abfälle vom Grundstück (Hohlsystem) für private Haushalte ist kostenpflichtig. (Achtung: haushaltsübliche Schadstoffmengen die am Schadstoffmobil zu den festen Tourenzeiten abgegeben werden, verursachen keine zusätzlichen Gebühren, da diese Kosten über die Grundgebühr finanziert werden).

Sofern jedoch eine größere Anzahl von gefährlichen Abfällen vom Grundstück abgeholt werden soll, kann die gebührenpflichtige Abholung über das bereitgestellte Formblatt beantragt werden.

Damit Ihr Antrag zügig geprüft und eine angemessene Entsorgungskapazität geplant werden kann, können Sie dem Antragsformular stets auch zusätzliche Informationen über Art und Zusammensetzung der Schadstoffe/Gefäße übermitteln (bspw. als einfacher Text bei Übermittlung per E-Mail oder ein Bild von den zu entsorgenden Gebinden bzw. Schadstoffen).