Flurkarte - Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Flurkarte - Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Leistungsbeschreibung
Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude. Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten. Der Liegenschaftskartenauszug kann auch mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.
Bodenschätzungsangaben sind Kennzahlen der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Böden. Sie enthalten keine Daten der Grundstückswertermittlung.
Auszug aus der Liegenschaftsbeschreibung (Liegenschaftsbuch)
Der Auszug aus der Liegenschaftsbeschreibung beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, ...). Man kann
• Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben,
• Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben,
• Grundstücksnachweise und
• Bestandsnachweise beantragen.
Bodenschätzungsangaben sind Kennzahlen der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Böden.
Sie enthalten keine Daten der Grundstückswertermittlung.
Voraussetzungen
Jede Person oder Stelle kann Auszüge aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Bearbeitungsdauer
2 -3 Werktage,
für Ausdrucke auf Papier: übliche Postzustellungsdauer
bzw. sofort während der Sprechzeiten