BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Flurkarte - Einsicht in das Liegenschaftskataster


Abruf von Informationen zu Flurstücken

Leistungsbeschreibung

Abruf von Informationen zu Flurstücke

Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Ebenso sind dort Informationen zu Flurstücken verfügbar.

Auskünfte können außerdem zu den Sprechzeiten in der zuständigen Katasterbehörde eingeholt werden.
Für personenbezogene Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu beantragen.

Bitte hier klicken: Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

•    Online abrufbar
•    Anfrage bei der Katasterbehörde

Auskünfte zu den Nachweisen des Liegenschaftskatasters für Flurstücke innerhalb des Landkreises Märkisch-Oderland können unter folgendem Kontakt beantragt werden:
•    Tel.: 03346 8507433
•    E-Mail: katasteramt@landkreismol.de

Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung

Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterbehörden) sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite: 

Amtliches Vermessungs- und Geoinformationswesen, Grundstückswertermittlung